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AGB AnwendungsbereichLiebe Gäste! Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen und erholsamen Aufenthalt hier in unserem Domizil verbringen. Bitte lesen Sie dieses Dokument gründlich durch. Mit der Buchung des Beherbungsbetriebs haben Sie die Hausordnung anerkannt und verpflichten sich, die lokalen und internationalen Gesetze einzuhalten! 1.1. Der Gast muss uneingeschräkt rechtsfähig sein, insb das 18. Lebensjahr vollendet haben! 1.2. Vertragssprache ist Deutsch! 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") gelten für Leistungen des Beherbungsbetriebs Zur Fliederlaus, Schlossstr., Fuessen, Bayern, Deutschland gegenüber dem Gast, im Folgenden Vertragspartner genannt. Inhaber des Beherbungsbetriebs ist Der Geldgeile Hotelier unter dieser Adresse. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten zum Wohnen. Dies betrifft Privatzimmer sowie Appartements - nachfolgend nur noch aös "Zimmer" bezeichnet. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbungsbetriebs in Textform, wobei P 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von P 13 BGB ist. Der Gast sorgt dafür, dass die mitreisenden Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. 1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasts finden nurAnwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 1.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.5. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie zur Anwendung. 2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine BestimmungenDie effektiven Preise ergeben sich aus der Preisliste oder separat mit dem Gast schriftlich vereinbarten Mietverträgen.2.1. Der Beherbungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen 2.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 2.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Beherbungsbetriebs spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbungsbetrieb über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Beherbungsbetrieb nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 2.4. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Beherbungsbetriebs zu zahlen. 2.5. Rechnungen des Beherbungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 2.6. Der Beherbungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gast gelten die gesetzlichen Regelungen 2.7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen 2.8. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. 2.9. Vertragspartner sind der Beherbungsbetrieb und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch den Beherbungsbetrieb zustande 2.10. Vertragspartner sind der Beherbungsbetrieb und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Beherbungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Beherbungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Im Fall einer Drittbuchung wird dieser Kunde auch hier als "Gast" bezeichnet. 2.11. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind. 2.12. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet. 2.13. Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Beherbungsbetrieb zu erbringen. 2.14. Bezahlung: Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden: Cash (bar) und Überweisung 3. Rücktritt, Nichtinanspruchnahme, Storno von Nächtigungen3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:
3.2. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu. 4. Haftung des Beherbungsbetriebs4.1. Die Haftung für von Gästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht für den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme des Beherbungsbetriebs. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht vom Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus zu ersetzen. 4.2. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 1000,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Beherbungsbetriebs Anzeige macht (P703 BGB). 4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt. 4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Beherbungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus dar. 4.5. Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden. 4.6. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen. 4.7. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten. 4.8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbungsrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbungsbetrieb nicht, außör bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Beherbungsbetriebs. 4.8. Weckaufträge, Nachrichten-, Post-und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, werden sie mit Sorgfalt behandelt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen 5. Räumlichkeiten5.1. Die Räume und Flächen des Beherbungsbetriebs werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekorationen etc.) gelten nicht als Mangel. Änderungen in oder anderen Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Beherbungsbetriebs und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. 5.2. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Beherbungsbetriebs für den Vertragspartner zumutbar sind. 6. Rücktritt/Kündigung6.1. Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn 6.1.1. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Beherbungsbetriebs ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 7. Datenschutz7.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke. 7.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus und von der Weitergabe der Daten durch den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist. 7.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung
8. Allgemeines8.1. Rauchen ist den Gebäuden des Beherbungsbetriebs grundsätzlich nicht gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht. 8.2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Fuessen. Es kommt das detsche Recht zur Geltung. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist das Amtsgericht Kaufbeuren, Ganghoferstr. 9-11, 87600 Kaufbeuren 8.3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Beherbungsbetriebs. 8.4. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus wirksam. 8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.
8.6.
Der Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre des Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Gast veranlasste Mehrkosten werden vom Beherbungsbetrieb "Zur Fliederlaus nicht übernommen und sind vom Gast zu tragen.
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